Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen




Information zur Jahresgebührenabrechnung für das Jahr 2016 des ehemaligen

Abrechnungsgebietes Schmerzbach

Bei den Abwasser-Jahresgebührenbescheiden 2016 für die Ortsteile Gossa, Gröbern, Krina, Plodda, Schlaitz, Schmerz und Schwemsal der Gemeinde Muldestausee kommt es zu Verschiebungen der Vorausleistungen (Abschläge) für das Jahr 2017.
Jetzt sind hier die Fälligkeiten 15. Februar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober 2017 ausgewiesen.
Im Bedarfsfall können Sie Änderungen zu den oben genannten Fälligkeiten gern telefonisch unter 034953/254525 oder 034953/22109 vereinbaren.

Der beigefügten Aufstellung können Sie die jeweiligen Vorausleistungen zu den Trink- und Abwassergebühren 2017 für Ihren entsprechenden Ortsteil entnehmen. Zur besseren Übersicht sind hier die fälligen Trinkwasserabschläge blau und die Abwasserabschläge grün gekennzeichnet.

Die Abwasserabgabensatzung des ZWAG (veröffentlicht am 30.11.2016) trat rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Die darin geregelten Vorausleistungen werden erst im Jahr 2018 wirksam, d.h. die Vorausleistungen für die Abwassergebühren werden ab dem Jahr 2018 einheitlich am 15. März, 15.Mai, 15. Juli, 15. September und 15. November fällig.


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