Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen

Dezentrale Abwasserentsorgung

Grundstücke, welche nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden können, sind über eine abflusslose Sammelgrube oder eine biologische Kleinkläranlage abwasserseitig zu entsorgen.





Der Antrag ist beim zuständigen Landkreis, hier die Untere Wasserbehörde, zu stellen. Es wird geprüft, ob ein Wasserrecht vergeben werden kann. Informationen zu den einzelnen Arten/Typen können u.a. beim BDZ e.V. Leipzig eingeholt werden.

Eine Liste mit Firmen, die Kleinkläranlagen anbieten, finden Sie hier: Anbieter Kleinkläranlagen

Bitte beachten Sie, dass nach der Installation ein Wartungsvertrag für die biologische Kleinkläranlage abzuschließen ist. Meist bieten diesen auch die Unternehmen an, welche die Abwasseranlage liefern und einbauen. Dieser Wartungsvertrag ist mit dem Inbetriebnahmeprotokoll beim Zweckverband einzureichen. Das Wartungsintervall unterscheidet sich nach dem Typ der Abwasseranlage; die Wartungsprotokolle sind ebenfalls beim Verband einzureichen.





Hier liegt die Zuständigkeit beim Zweckverband, der Antrag dazu kann hier heruntergeladen werden:
Antrag Errichtung / Sanierung einer abflusslosen Sammelgrube

Wichtig hierbei ist, das diese Anlage, ob Neuanlage oder saniert, auf Dichtheit zu prüfen ist - dieses Prüfprotokoll ist dem Zweckverband zu übergeben.
→ Anbieter für Dichtheitsprüfungen

Die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen hat das Unternehmen ALBA GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung in Dienstleistung für den Zweckverband übernommen. Da dieses Unternehmen seinen eigenen Tourenplan aufstellt, ist die Entleerung direkt bei der ALBA GmbH anzumelden (telefonisch: 034927/70028).

Bei biologischen Kleinkläranlagen erfolgt die Entsorgung je nach Bedarf; bei abflusslosen Sammelgruben erfolgt eine Kontrolle über die bezogene Trinkwassermenge und abgefahrener Abwassermenge laut Lieferschein der ALBA GmbH. Sollte Trinkwasser in größeren Mengen als Gießwasser verwendet werden, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, einen Unterzähler von einem bei einem Wasserversorger eingetragenen Installationsunternehmen einbauen zu lassen, welcher die Wassermengen misst, die nicht in die Abwasseranlage gelangt sind.



Hinweise zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen