Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen



Verbandsausschuss




Die Verbandsversammlung bildet einen Verbandsausschuss. Er ist ein beschließender Ausschuss und setzt sich aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder zusammen. Der/die Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig der/die Ausschussvorsitzende.

Somit besteht der Verbandsausschuss aus 3 Mitgliedern mit insgesamt 3 Vertretern , von denen jeder eine Stimme hat. Beschlüsse des Verbandsausschusses werden mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst.

Für den Verhinderungsfall wird für jeden Vertreter des Verbandsausschusses ein Stellvertreter bestimmt. Der Verbandsgeschäftsführer nimmt an Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Verbandsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Verantwortung der Verbandsversammlung oder des Verbandsgeschäftsführers liegen. Zudem können Aufgaben der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss delegiert werden.

Einzelheiten zu den Aufgaben und zur Einberufung finden Sie in der Verbandssatzung des ZWAG sowie in der Geschäftsordnung des ZWAG.



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