Die Verbandsversammlung bildet einen Verbandsausschuss. Er ist ein beschließender Ausschuss
und setzt sich aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder zusammen. Der/die Vorsitzende
der Verbandsversammlung ist gleichzeitig der/die Ausschussvorsitzende.
Somit besteht der Verbandsausschuss aus 3 Mitgliedern mit insgesamt 3 Vertretern , von denen
jeder eine Stimme hat. Beschlüsse des Verbandsausschusses werden mit der Mehrheit der auf Ja
oder Nein lautenden Stimmen gefasst.
Für den Verhinderungsfall wird für jeden Vertreter des Verbandsausschusses ein Stellvertreter
bestimmt. Der Verbandsgeschäftsführer nimmt an Ausschusssitzungen mit beratender Stimme
teil.
Der Verbandsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Verantwortung der
Verbandsversammlung oder des Verbandsgeschäftsführers liegen. Zudem können Aufgaben der
Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss delegiert werden.
Einzelheiten zu den Aufgaben und zur Einberufung finden Sie in der Verbandssatzung des
ZWAG sowie in der Geschäftsordnung des ZWAG.
Dieser Bereich befindet zur Zeit im Aufbau.