Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen



Verbandsversammlung




Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des ZWAG. Sie setzt sich aus den von den 3 Verbandsmitgliedern (Stadt Gräfenhainichen, Stadt Kemberg und Gemeinde Muldestausee) entsendeten Vertretern zusammen.

Die Stadt Gräfenhainichen entsendet 7 Vertreter, die Stadt Kemberg entsendet 2 Vertreter und die Gemeinde Muldestausee entsendet 6 Vertreter. Für den Verhinderungsfall wird für jeden Vertreter ein Stellvertreter bestimmt.

Somit besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 3 Mitgliedern mit insgesamt 15 Vertretern. Jeder Vertreter hat eine Stimme, wobei das Stimmrecht für das Verbandsmitglied nur einheitlich abgeben werden darf. Der Verbandsgeschäftsführer des ZWAG gehört der Verbandsversammlung mit beratender Stimme an.

Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden der Verbandsversammlung sowie für den Verhinderungsfall einen 1. Stellvertreter und einen 2. Stellvertreter.

Viele Aufgaben des ZWAG werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen. Sie hat über grundsätzliche und bedeutende Angelegenheiten des Zweckverbandes zu befinden.

Einzelheiten zu den Aufgaben und zur Einberufung finden Sie in der Verbandssatzung des ZWAG sowie in der Geschäftsordnung des ZWAG.



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