Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen

Absetzung nicht in die Kanalisation gelangter Frischwassermengen

Die Absetzung der nicht der Kanalisation zugeleiteten Frischwassermengen kann nur durch Nachweis über einen 2. Wasserzähler erfolgen. Dieser Zähler ist durch ein, bei einem Wasserversorger eingetragenes Installateurunternehmen (Auszug Installateure) fest und einschließlich Zählergarnitur installieren zu lassen.

Nach dem Einbau ist der Zweckverband zu informieren und ein Termin zur Abnahme/Verplombung durch einen Mitarbeiter des ZWAG zu vereinbaren. Eine Kopie der Installationsrechnung bzw. der Bestätigung des Installationsunternehmens über den fachgerechten Einbau ist vor Abnahme mit Angabe einer Telefonnummer zur Terminabsprache beim Verband einzureichen.

Dieser Zähler ist entsprechend dem Eichgesetz nach Ablauf durch ein eingetragenes Installateurunternehmen wechseln zu lassen. Auch hier erfolgt die Abnahme wie oben beschrieben. Für die Abnahme des Nebenzählers wird eine Gebühr entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.